Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.